Mit der neuen EU-Richtlinie, die am 4.8.2010 in 
                              Kraft getreten ist, werden selbstständig Erwerbstätige 
                              und deren Partner sozial besser abgesichert, z.B. 
                              wird erstmals ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub 
                              festgeschrieben. Durch die Richtlinie über 
                              selbstständig Erwerbstätige und mitarbeitende 
                              Ehepartner (Richtlinie 2010/41/EU) wird die bisherige 
                              Regelung (Richtlinie 86/613/EWG) aufgehoben und 
                              ersetzt, der soziale Schutz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt 
                              verbessert und die Position von Frauen als Unternehmerinnen 
                              gestärkt. Derzeit ist nur jeder dritte Unternehmer 
                              eine Frau.
                             
                              Die Richtlinie wurde im Mai vom EU-Parlament gebilligt 
                              und hat im Juni die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten 
                              erhalten. Sie verbessert den Schutz selbstständig 
                              erwerbstätiger Frauen und mitarbeitender Ehe- 
                              oder Lebenspartner selbstständig Erwerbstätiger, 
                              insbes. bei Mutterschaft. So können sie Mutterschaftsleistungen 
                              erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit 
                              während mindestens 14 Wochen ermöglichen. 
                              Dies ist das erste Mal, dass selbstständig 
                              Erwerbstätigen auf EU-Ebene Mutterschaftsansprüche 
                              zugestanden werden.
                              Außerdem sollen die neuen Vorschriften die 
                              unternehmerische Tätigkeit im Allgemeinen und 
                              von Frauen im Besonderen fördern. Derzeit besteht 
                              noch eine ausgeprägte Geschlechterkluft - nur 
                              30 Prozent der Unternehmer in Europa sind Frauen. 
                              Desgleichen wird der soziale Schutz mitarbeitender 
                              Ehepartner und (nach innerstaatlichem Recht anerkannter) 
                              Lebenspartner im Vergleich zur Richtlinie von 1986 
                              erheblich verbessert. Besteht in einem Mitgliedstaat 
                              ein System für den Schutz selbstständig 
                              Erwerbstätiger, sollen sie das gleiche Maß 
                              an Schutz (z. B. bei der Altersversorgung) erhalten. 
                              Dadurch wird die soziale Absicherung verbessert 
                              und verhindert, dass Frauen in Armut abgleiten.
                             
                              Die EU-Mitgliedstaten müssen die Richtlinie 
                              nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht 
                              umsetzen. Nur bei besonderen Schwierigkeiten mit 
                              der Umsetzung der Vorschriften für mitarbeitende 
                              Ehepartner kann diese Frist um weitere zwei Jahre 
                              verlängert werden.
                             
                              Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die 
                              Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern 
                              und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit 
                              ausüben, hier.
                             
                              Quelle: EU-Kommission PM vom 4.8.2010