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Antrag
auf Fristverlängerung bei Steuererklärungen
- Antrag auf Fristverlängerung bei der Einkommensteuererklärung -
von der Unternehmens- und Steuerberatung
Fuchs
Thema:
Nicht jeder Bürger
ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung
abzugeben. Vor allem Arbeitnehmer
sind von dieser Verpflichtung befreit.
Für diejenige, die eine Einkommensteuererklärung
abgeben müssen,
muss diese bis zum Ende des zweiten
auf den Veranlagungszeitraum folgenden
Kalenderjahres (also für 2005
bis 31.12.2007) abgegeben werden. Für
alle anderen, die der sog. Pflichtveranlagung
unterfallen, muss
gem. § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung
(AO) die Einkommensteuer bis zum
31.05. für das vorangegangene
Jahr bei dem zuständigen Finanzamt
eingereicht werden (für 2006
bis 31.05.2007).
Die Abgabefrist
kann jedoch von den Finanzbehörden
verlängert werden (§ 109
AO). Wird der Antrag auf Fristverlängerung
entsprechend begründet, räumten
die Finanzbehörden regelmäßig
eine Fristverlängerung für
die Abgabe der Einkommen-steuererklärung
bis zum 30.09. ein, ab 2006 generell
bis zum 31.12.2006. Dieses Musterschreiben
beantragt die genannte Fristverlängerung
entsprechend
der heutigen Rechtsprechnung.
Inhaltsverzeichnis:
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Sie
erhalten |
1
x Musterschreiben (Antrag) und 1
x Kurz-Ratgeber |
Anzahl
Dateien: |
1 |
Anzahl
Seiten: |
5 |
Anzahl
Wörter: |
919 |
Seitenformate: |
A4
- Deutsche Sprache |
Dateiformate: |
142kB
- (.rtf)
und (.pdf) |
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