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Der neue Gründungszuschuss - Mit dem Gründungs-zuschuss den Schritt in die Selbstständigkeit wagen

Sein eigener Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen und sich den Wunsch von der Selbstständigkeit erfüllen – das ist der Traum vieler. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und ständig neuer Schreckensmeldungen über Massenentlassungen und Werksschließungen ist der Schritt in die Selbstständigkeit häufig auch gleichzeitig der Schritt aus der Arbeitslosigkeit. Der vom Staat gezahlte Gründungszuschuss erleichtert den Start, unterstützt die Existenzgründung und verringert besonders in den ersten Monaten auch die finanziellen Sorgen.

Der Gründungszuschuss – was ist das?

Zum 1. August 2006 wurden die bis dahin gültigen Förderungen in Form von Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld durch ein einheitliches Förderinstrument ersetzt – den Gründungszuschuss. Er soll die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit erleichtern und gleichzeitig zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung dienen.

   

Zu den Beiträgen: Forum zum Gründungszuschuss

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Wer hat Anspruch auf Förderung?

Der Gründungszuschuss wird nur unter bestimmten Bedingungen bewilligt. Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller arbeitslos ist. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist deshalb nicht möglich. Der Antragsteller muss nach Sozialgesetzbuch III Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sein. Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen außerdem noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Zusätzlich muss ein Nachweis über die persönliche Eignung sowie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erbracht werden. Dies kann in Form von unternehmerischen und fachlichen Qualifikationsnachweisen sowie Berufserfahrung oder Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Des Weiteren ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich, die die Tragfähigkeit der Existenzgründung bescheinigt. Diese Stellungnahmen erteilen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Steuerberater oder Fachverbände. Um Anspruch auf Gründungszuschuss zu haben, muss die Selbstständigkeit als Haupterwerb ausgeübt werden. Gründungen als Nebenerwerb sind nicht förderfähig. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (sogenannte Hartz IV-Empfänger) haben keinen Anspruch auf Gründungszuschuss. Wollen sie sich selbstständig machen, können sie Einstiegsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Förderung entfällt auch dann, wenn der Antragsteller das 65. Lebensjahr vollendet hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium: Liegen zwischen der Beendigung einer vorangegangenen, geförderten Selbstständigkeit und einer neu aufgenommenen Selbstständigkeit weniger als 24 Monate, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Gründungszuschuss.

Wie viel und wie lange wird gezahlt?

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei unterschiedlichen Phasen. Insgesamt wird er über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gewährt.
Die erste Phase beträgt neun Monate. In ihr wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Zusätzlich erhält der Existenzgründer einen Zuschuss von 300 Euro monatlich, der ihm die freiwillige soziale Absicherung – wie beispielsweise Krankenversicherung oder Rentenversicherung - ermöglichen soll.
Die zweite Phase schließt sich direkt an die erste Phase an und umfasst einen Förderzeitraum von weiteren sechs Monaten. Über diese Dauer können weiterhin 300 Euro monatlich bezogen werden, um die soziale Absicherung zu gewährleisten. Voraussetzung jedoch ist, dass der Existenzgründer eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche, unternehmerische Aktivitäten nachweisen kann.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Gründungszuschuss muss auf jeden Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Er ist bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Dort sind auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich. Mit dem ausgefüllten Antrag müssen außerdem eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mit eingereicht werden. Auch ein Lebenslauf und der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung sind erforderlich.

Infotipp: Um weitere Informationen zum Thema: Gründungszuschuss zu erhalten, können wir folgende Bücher empfehlen:


Gruendungszuschuss und Einstiegsgeld

von Andreas Lutz

Ab 1. August 2006 gibt es eine neue Gründerförderung. Der Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld und wird damit zum wichtigsten Förderinstrument für Existenzgründer in Deutschland. Dr. Andreas Lutz bietet in seinem Nachfolgerwerk von ICH-AG und Überbrückungsgeld einen umfassenden und praxisorientierten Einblick in das Förderungsinstrument.

Broschiert: 216 Seiten

Preis: € 14,90 Berufszentrum-Rating: Sehr gut!

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Die neue Förderung der Arbeitsagentur - Gründungszuschuss

von Hans Kloth, Martin Holthaus, Gerhard Zillmann

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen will, kann und sollte die Förderung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Dafür gibt es zahlreiche Änderungen und neue Vorschriften. Sich selbständig machen ist nicht einfach, viele Dinge wie zum Beispiel die Form des Unternehmens, steuerrechtliche Aspekte, der Geschäfts- oder Businessplan, Haftungs- und nicht zuletzt Markt- und Kalkulationsfragen müssen im Vorfeld geklärt werden. Dieser verständlich geschriebener Ratgeber versteht sich als Bedienungsanleitung, die durch alle wesentlichen Fragestellungen führt. Die Autoren sind ausgewiesene Experten für Existenzgründungs-angelegenheiten. Die -Gebrauchsanweisung- enthält auch eine Vorlage zur Erstellung des erforderlichen Geschäftsplans sowie die richtige Strategie, eine überzeugende Wirkung zu erzielen. Als Form des Werkes ist bewusst der Stil einer Bedienungsanleitung gewählt worden. Nur wer die Bedienungsanleitung richtig anwendet, wird mit der neuen Errungenschaft Freude haben.

Broschiert: 200 Seiten

Preis: € 29,99

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Businessplan. Für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer

von Andreas Lutz

Der Businessplan, zentraler Bestandteil im Rahmen jeder Gründungsfinanzierung, ist jetzt auch für Ich-AG-Gründer Pflicht. Höchste Zeit für einen praxisnahen Ratgeber - und wer wäre ein besserer Autor als Andreas Lutz, der Experte für Ich-AG und Überbrückungsgeld?
Schritt für Schritt zeigt Lutz in seinem Buch, welche Punkte ein Geschäftsplan unbedingt enthalten muss und wie Gründer ihren Businessplan wirksam auf die Probe stellen und damit ihre Erfolgschancen massiv steigern. Mit zahlreichen Beispielen aus der Gründer-Realität, mit konkreten Eckwerten und Faustregeln für Kosten- und Umsatzplanung macht Andreas Lutz Mut und führt auf direktem Weg zu einem realistischen Businessplan

Broschiert: 224 Seiten

Preis: € 14,90

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