Allgemein
                      Frankreich, 
                        als EU-Land, bietet für Bürger anderer EU-Staaten 
                        erleichterte Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen, so das 
                        theoretisch alle EU-Bürger gleiche Chancen auf einen 
                        Arbeitsplatz haben Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich 
                        und bei der Besetzung von Stellen gibt es eine gesetzlich 
                        garantierte Chancengleichheit zwischen den EU-Bürgern, 
                        vorausgesetzt das der Bewerber die fachlichen Qualifikationen 
                        besitzt, die für die Besetzung der Stelle erforderlich 
                        sind.
                      
                      
                      
                      EU-Bürger 
                        auf Arbeitssuche
                      Um 
                        sich als EU-Bürger in Frankreich aufhalten zu dürfen, 
                        ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass notwendig. 
                        Falls der Arbeitsaufenthalt die Dauer von drei Monaten 
                        überschreitet, muss bei der örtlichen Polizeipräfektur 
                        oder Gemeindeverwaltung (Mairie) unter Vorlage einer Bescheinigung 
                        des Arbeitgebers eine Aufenthaltserlaubnis (CARTE DE SEJOUR) 
                        beantragt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis wird jedem, 
                        sowie dessen Familienangehörigen, erteilt, der ein 
                        Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann. Man 
                        benötigt einen Identitätsnachweis und die Geburtsurkunde 
                        auf Französisch.
                      Nach 
                        Ankunft in Frankreich ist ein Beschäftigungsverhältnis 
                        ohne Arbeitserlaubnis möglich. Drei Monate ist der 
                        Aufenthalt in Frankreich (zum Zwecke der Stellensuche) 
                        ohne weitere Formalitäten möglich. Eine Verlängerung 
                        ist möglich, bei Nachweise, dass die Arbeitssuche 
                        Erfolg haben wird. 
                        Nach einem geschlossenen Beschäftigungsverhältnis 
                        muss eine Aufenthaltsgenehmigung (auf Zeit) beantragt 
                        werden. Bei einer voraussichtlichen Beschäftigungsdauer 
                        von weniger als einem Jahr wird die Aufenthaltsgenehmigung 
                        auf diese Zeit beschränkt. Ist die Beschäftigungsdauer 
                        länger, wird eine Aufenthaltserlaubnis über 
                        fünf Jahre erteilt, die gegebenenfalls auch verlängert 
                        wird. Versäumen Sie es, die Aufenthaltserlaubnis 
                        zu beantragen, erhalten Sie möglicherweise eine Geldbuße 
                        zwischen 1.000,00-4.000,00 Euro.
                      Selbstständige 
                        benötigen zur Beantragung einen Eintrag ihres Gewerbes 
                        im Handelsregister. Verlässt man Frankreich für 
                        mehr als sechs Monate, ist jedoch ein Antrag auf Erneuerung 
                        der Aufenthaltserlaubnis zu stellen. 
                      Die 
                        französische Sprache
                      Sprachkenntnisse 
                        in Französisch sind praktisch unverzichtbar für 
                        das Berufsleben als auch im privaten Alltag. Deutsche, 
                        mit sehr guten französischen Sprachkenntnissen, haben 
                        gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deutscher Führungsnachwuchs 
                        muss sich allerdings gegenüber den französischen 
                        Absolventen (Ende Studium bereits mit ca. 23 Jahren) vergleichen. 
                        
                      Die 
                        Arbeitssuche 
                      Die 
                        Arbeitssuche auf dem französischen Arbeitsmarkt gestaltet 
                        sich ähnlich wie in Deutschland mit Initiativbewerbungen 
                        direkt an die Unternehmen und Bewerbungen auf Stellenausschreibungen 
                        aus der Presse und Internet. Stellenanzeigen finden sich 
                        in der überregionalen und lokalen (Tages-) Presse 
                        und in den jeweiligen Fachpublikationen. Professionelle 
                        und kommerzielle private Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen 
                        bieten Ihre Dienste an (Vermittlung von Führungskräften 
                        und Hochschulabsolventen: APEC "Association pour 
                        l'Emploi des Cadres"). Die offizielle staatliche 
                        Arbeitsvermittlung ist die ANPE ("Agence nationale 
                        pour l'Emploi"). Die ANPE unterhält in (jeder 
                        französischen Stadt) und speziell in Paris eine Niederlassung 
                        mit Beratungsmöglichkeiten, die auf die internationale 
                        Stellensuche spezialisiert ist. 
                      Initiativbewerbungen 
                        sind in Frankreich sehr üblich. Es werden bei weitem 
                        nicht alle offenen Stellen beim Arbeitsamt angegeben oder 
                        in Stellenmärkten ausgeschrieben. Auch in den Tageszeitungen 
                        Le Monde (dienstags) und Le Figaro (montags) gibt es Angebote 
                        sowie in der Wochenzeitung L'Express.
                      Die 
                        anfallenden An- und Abreisekosten für ein Vorstellungsgespräch 
                        werden in Frankreich grundsätzlich nicht erstattet.
                      
                         
                          | 
                               
                                | Professionelle 
                                  Hilfe für französische Bewerbungen |   
                                |  
                                     
                                      Das 
                                        Berufszentrum, der internationale Bewerbungsservice 
                                        für deutsche Bewerber, stellt eine 
                                        Vielzahl von professionellen Bewerbungsdienstleistungen 
                                        für Bewerbungen und Präsentationen 
                                        in französischsprechenden Ländern 
                                        zur Verfügung.  |   
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                        bei der Stellensuche aus Deutschland
                      Beratung 
                        zur Stellensuche in Frankreich gibt es 
                      - 
                        über die "Zentralstelle für Arbeitsvermittlung" 
                        (ZAV) der Bundesanstalt für Arbeit, die auch für 
                        die 
                        internationale Vermittlung zuständig ist
                      - 
                        über die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen 
                        der europäischen Kooperation im EURES-Netzwerk (European 
                        Employment Services, EU-weite Koordination der nationalen 
                        Arbeitsverwaltungen)
                       
                        - über Internet-Stellenmärkte wie www.stepstone.fr