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Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sonst ist sie unwirksam. Aller-dings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin angeboten hat, auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er sein Recht auf Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. Tipp: Kündigung nur als "Eingeschriebener Brief"

 
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte" Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja und Nein.
Nein, vor Ausspruch einer verhaltenbedingten Kündigung muss eine Pflichtverletzung im "Leistungsbereich" mit einer Abmahnung erfolgen.
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im "Vertrauensbereich" stattgefunden hat.
Achtung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen nicht erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies ist ein verbreiteter Trugschluss.
Tipp: Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob bei einer Kündigung ohne Abmahnung diese nicht erforderlich gewesen wäre.
 
Kann der Arbeitnehmer bzw.  Arbeitgeber vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon kündigen?
Ja, er kann.
Eine Kündigung kann von beiden Seiten schon vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.
Tipp: Dies kann für den Arbeitnehmer interessant sein, wenn er bei alten Arbeitgeber die Kündigung mit der Zusage der neuen Stelle einreicht. Evtl. bietet der alte Arbeitgeber ein lohnenswertes Angebot an. Dann kenn die neue Stelle schon vor Antritt gekündigt werden. Allerdings gilt dies auch andersrum.
 
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Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Ja und Nein.
Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet hat. Und dieses nachgewiesen wird.
Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat gut zu arbeiten. Dies ihm aber misslungen ist.
 
Kann eine Arbeitgeberkündigung wieder vom Arbeitgeber einfach zurückgezogen werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgezogen werden, wenn die Kündigung erst einmal gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wurde.
Tipp: Trifft ein Widerruf der Kündigung vor der eigentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer ein, so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam.
 

Zum Beitrag: Selber kündigen und gekündigt werden

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Muss eine Kündigung begründet werden?
Ja und Nein.
Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist.
 

Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer beträgt :

- Probezeit: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 2 Jahre: 4 Wochen zum
  15.ten oder Ende eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 2 Jahre: 4 Wochen zum Ende   eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 5 Jahre: 2 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 8 Jahre: 3 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 10 Jahre: 4 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 12 Jahre: 5 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 15 Jahre: 6 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 20 Jahre: 7 Monate zum   Ersten eines Kalendermonats

Tipp: Die Kündigungsfristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag günstiger für den Arbeitnehmer geregelt sein.

 
Wann kann die Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit, ohne Begründung, innerhalb der gesetzlichen Frist (siehe oben).
 
Muss ich nach einer Kündigung auch noch meine Arbeitspapier selber abholen?
Ja, Sie müssen es mindestens einmal probieren. Sind die Papiere nicht in einer vernünftigen Zeit fertig hat der Arbeitgeber die Pflicht Ihnen diese Papiere zuzustellen.
 
Was kann ich gegen einen Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Dies kann sinnvoll bei einer fristlosen Kündigung sein.
 
Können Schwangere gekündigt werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht während einer Schwangerschaft und auch nicht nach Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung erfolgen.
 
Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?
Eine fristlose Kündigung kann unbegründet sein. Allerdings auf Verlangen des Arbeit-nehmers muss eine Begründung erfolgen. Eine fristlose Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen, wenn dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verstoß gegen dem Arbeitsvertrag (z. B. unentschuldigtes Fehlen, schlechte Arbeit gegen besseres Wissen, ...) bekannt wurde. Mit einer fristlose Kündigung endet das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung sofort.
Tipp: Nach den 14 Tagen ist eine fristlose Kündigung nicht mehr rechtens.
 
Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus?
Eine fristgemäße oder auch ordentliche Kündigung kann personnen- oder betriebs-bedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Entlassungen (sollen) auf sozial verträglicher Weise Personal abgebaut werden.

Tipp:
Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt.
Bei personnenbedingten Kündigungen sind oft Krankheiten des Arbeitnehmer der Grund der Entlassung.
 
Weitere Informationen zum Thema:

Weiter zum Teil 1: Die Kündigung - Die Kündigung des Arbeitsplatzes
Weiter zum Teil 2: Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

Weiter zum Teil 3: Sozialauswahl, Folgen einer Kündigung der betriebsbedingten Kündigung
 
 
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- Ausführliche Informationen zur Kündigung im Arbeitsrecht :  Kündigung im Arbeitsrecht
 
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