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Ist Ihr Job in Gefahr? So wehren Sie sich!

Wenn Vorgesetzte Ihre Mitarbeiter loswerden wollen, ist das heute sehr einfach geworden. Da werden die letzten Telefonrechnungen nach privaten Gesprächen oder nach Internet surfen geprüft, Abmahnungen geschrieben und schon steht der Mitarbeiter auf der Straße. Gerade in kleinen Betrieben ist die Wahrscheinlichkeit

gekündigt zu werden sieben Mal höher als in Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten. In diesem Artikel geben wir Ihnen die Informationen wie Sie sich helfen lassen können und wie Sie sich selber helfen.
 

Tipp1: Sorgen Sie vor!
Schon bevor Sie Hilfe auf Ihrer Arbeitsstelle benötigen, sollten Sie sich Gedanken machen, was Sie tun können, falls ein arbeitsrechtliches Problem auftaucht.
Neben freiberuflichen Anwälten und Rechtsanwälten kann Ihnen der Betriebsrat in Ihrem Unternehmen (kostenlos) weiterhelfen.

Sind Sie in der Gewerkschaft (Monatsbeitrag: 1% vom Bruttolohn), erhalten Sie dort Beratung und Rechtsschutz bei Arbeitsrechtsfällen.

Link: Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

 

Zum Beitrag: Was tun wenn Vorgesetzte Ihre Mitarbeiter loswerden wollen?

Fragen stellen - Antworten geben - Meinungen austauschen

 
 

Tipp2: Lassen Sie sich beraten!
Das Arbeitsrecht ist ein sehr weites Thema. Ein Arbeitnehmer kann sich leicht in Schwierigkeiten bringen, wenn er einen Vertrag (Arbeitsvertrag, Auflösungsvertrag, ....) unterschreibt oder ein wichtiges arbeitsrechtliches Dokument (Kündigung, Abmahnung, ...) von seinem Arbeitgeber erhält. So
muss z. B. eine Klage gegen eine Kündigung spätestens drei Wochen beim Arbeitsgericht vorgebracht sein. Deswegen lassen Sie sich in solchen Fällen beraten. Sie haben die Möglichkeit sich aus Büchern zu informieren, sich von einem Rechtsanwalt, Beriebsrat oder der Gewerkschaft beraten zu lassen und sich rechtssichere Arbeitsdokumente aus dem Internet herunterzuladen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, denn allzu teuer sind diese "kleinen Helfer" nicht.

Nützliche Links: Liste von arbeitsrechtlichen Büchern
Download arbeitsrechtlicher Muster und Verträge
Online-Rechtsberatung zum Thema Arbeit

RECHTSBERATUNG-ONLINE ZUR "KÜNDIGUNG AM ARBEITSPLATZ"
Rechtssichere Beratung durch unseren Anwalt. Haben Sie rechtliche Fragen zur Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, etc.? Wir helfen Ihnen persönlich und beraten Sie mit einem juristischen, rechtssicheren RatWir unterstützen Sie per E-Mail, Telefon und persönlich. Holen Sie sich durch unsere Erstberatung eine rechtliche Einschätzung Ihrer Lage sowie einen Rat zur weiteren Vorgehensweise.
Rechtsberatung
Unser Rechtsanwalt Stefan Ott berät Sie online (per E-Mail und Telefon) sowie persönlich zu:
- Arbeitsrecht (Abfindungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträge, Kündigung, Kündigungsschutz, etc.)
- Versicherungsrecht (Allgemeines Versicherungsrecht)

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Anwalt Stefan Ott
Arbeitsrecht
 

Tipp3: Schlichten oder Rechtsstreit?
Diese
Frage können nur Sie beantworten und ist abhängig davon, ob Sie Ihre Arbeitsstelle behalten wollen (dies trifft zu bei kleineren Streitigkeiten). Auch bei größeren Fällen können Sie erst über eine Schlichtung vesuchen Ihr Recht zu bekommen. Bei Schlichtungen, und da sparen Sie sich Zeit und Nerven, wenden Sie sich mit einer Vertrauensperson (z. B. im Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft) an Ihren Arbeitgeber. Falls die Schlichtung nicht erfolgreich ist, kann noch eine zweite Stufe der Schlichtung (diesmal sind die Vertreter der Parteien am Tisch) vor dem Rechtsstreit stattfinden.

Für kleinere Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, aber einen Rat sollten Sie sich vorab holen. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie dort rechtlich beraten werden. Alle anderen können einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt befragen und die richtigen Schritte klären.

Arbeitnehmer mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe.

 

Nach einer Kündigung: Rechtsstreit oder Abfindung - Was ist besser?
Vorab die Frage: Wer möchte noch weiter in einem Unternehmen arbeiten, das er selber verklagt hat? - Da treten die Mobbing-Szenen schon automatisch im Kopf auf.

In häufigen Fällen geht ein Rechtsstreit um die Höhe der Abfindung oder bei einer Kündigungsklage bis zum Ende, sprich bis zum Gericht. Diese Prozedur ist oft anstregend für beide Seiten, auch wenn deutsche Gerichte eher arbeitnehmerfreundlich entscheiden.

Ab dem 01.01.2004 gibt es neue Kündigungsschutzregelungen: Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen nach einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an, haben Sie darauf auch ohne Verhandlung und Feilschen einen Anspruch. Die minimale Höhe ist festgelgt. Abfindungen lohnen sich generell nur dann, wenn Sie schnell wieder in Arbeit kommen (können) oder, weil Sie Aussicht auf Rente haben, gar nicht mehr vorhaben sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

 

Schlechtes Zeugnis
Bekommen Sie zu Unrecht von Ihrem Ex-Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis, bzw. bestimmte Passagen sind zu negativ, können Sie den ehemaligen Arbeitgeber schriftlich um eine Verbesserung bitten.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einer Zeugnisklage. Im Rechtsstreit um die Berichtigung des Zeugnisses müssen Sie einen konkreten Antrag stellen, der die Streitpunkte hervorhebt und deutlich macht, inwieweit Berichtigung oder Ergänzung beantragt wird. Dafür benötigen Sie einen Rechtsbeistand.

Möchten Sie Schadenersatz für einen erwachsenen Schaden, wie z. B. einen Minderverdienst, sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.

Ein guter Rat ist hier, sich außergerichtlich zu einigen. Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses sollte gütlich, also vor dem Gang zum Arbeitsgericht, vereinbart werden.

Nützliche Links: Arbeitsrecht-Ratgeber mit Zeugnis-Special
Download: Muster-Zeugnisse und Anschreiben

 

Kündigung in einem Kleinbetrieb
Ab dem 01.01.2004 sind Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigen vom Kündigungsschutz ausgenommen. Die frühere
Beschäftigungsgrenze für den Kündigungsschutz waren fünf Mitarbeiter. Glücklicherweise gilt Bestandschutz für die Arbeitnehmer, die zu altem Kündigungsschutz noch eingestellt wurden.

Der Kündigungsschutz schreibt Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten vor, dass die Mitarbeiter per Gesetz von willkürlicher Kündigung geschützt sind.

Gegen Kündigungen kann nur innerhalb der ersten 3 Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Aber auch für Betriebe mit maximal 10 Arbeitnehmern gelten Künigungsfristen. Willkürliche oder unsoziale Kündigungen sind verboten. Bevor Sie sich hier auf einen Rechtsstreit einlassen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn bei Kleinbetrieben sind Kündigungsschutzklagen und Klagen auf Abfindungen in den seltensten Fällen erfolreich.

Nützliche Links: Arbeitsrecht-Ratgeber mit Kündigungs-Special
Download: Muster-Anschreiben bei Kündigungen

 
Weitere Möglichkeiten zu Bewerbungsstrategien finden Sie im Karriere-Ratgeber.
 
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