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So riskieren und verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz

Gerade in Krisenzeiten lebt der Mitarbeiter gefährlich. Hat der Arbeitgeber den Wunsch Mitarbeiter zu entlassen, so werden oft kleinste Vergehen mit schriftlichen Abmahnungen geahndet. Nach einer Anzahl von Abmahnungen kann dann der Arbeitgeber den Mitarbeiter (fristlos) kündigen. Diese Praxis wird deshalb von

Firmen verwendet, weil das deutsche Kündigungsrecht strikt Arbeitsplätze beschützt und Entlassungen von Mitarbeitern nahezu unmöglich macht. In diesem Artikel stelle ich Ihnen weiterhin einige Szenarien vor, mit denen Sie garantiert Ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Diese Fälle sind also nicht zur Nachahmung geeignet.
 

Entwendung von geringfügigem Firmenbesitz
Kann die Entwendung von geringfügigem Firmenbesitz (z. B. ein CD-Rohling) mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden?

Ja, ein Diebstahl von geringfügigen Firmenbesitz kann mit einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden, wenn das Vertrauens-verhältnis zerstört ist. (2 AZR 923/98)

 

Firmeninterna öffentlich machen
Darf der Arbeitnehmer im Familien- oder Freundeskreis firmeninterne Informationen weitergeben?

Ja und Nein. Eine genaue Umschreibung der Schweigepflicht enthält der Arbeits- und bzw. oder der Tarifvertrag. Die Verletzung der Schweigepflicht kann mit Schadenersatzansprüchen und Kündigung des Arbeitsplatzes geahndet werden. (I ZR 153/99)

 

Zum Beitrag: Risiken, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen

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Tor- und Taschenkontrolle
Darf der Arbeitgeber Tor- und Taschenkontrollen durchführen?

Ja, der Arbeitgeber darf Tor- und Taschenkontrollen durchführen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht. Die Kontrollen müssen aber alle Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen. (2 AZR 923/98)

 

Sachbeschädigung
Kann ein Arbeitnehmer entlassen werden, wenn er firmeneigene Gegenstände zerstört?

Nein, Zerstöret der Arbeitnehmer aus grober Fahrlässigkeit Gegenstände, so hat der Arbeitnehmer den Schaden (teilweise) selber zu tragen. Bei leichter Fahrlässigkeit hat der Arbeitgeber den Schaden zu tragen.

 

Videokameras im Firmengebäude
Darf der Arbeitgeber zur Diebstahlprävention Videokameras in den Fluren der Firma betreiben?

Ja und Nein. Videoüberwachung ist nur erlaubt, wenn nicht der Arbeitnehmer ständig überwacht wird, sondern das zu schützende Eigentum. Ausnahmen treten dann ein, wenn besonders wichtige oder wertvolle Bereiche geschützt werden sollen.
Versteckt montierte Kameras in einem öffentlichen Raum zur Überwachung der Mitarbeiter sind unzulässig. Der Arbeitgeber kann dafür bestraft werden. Der Arbeitnehmer hat dabei ein Recht auf Schadensersatz. (18 Ca 4036/00)

 
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Nebenbei Geld verdienen
Darf ein Arbeitnehmer nebenberuflich Geld dazuverdienen?

Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmer aus-schließen. Werden die betrieblichen Belange der Firma nicht beeinträchtigt, muss der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung aber zustimmen. Abmahnen kann der Arbeitgeber, wenn durch die Nebentätigkeit die gesetzlich einzuhaltende Höchstarbeitszeit regelmäßig überschritten wird und dadurch kontraproduktiv wird.

 

0900-Telefonnummern
Darf der Arbeitnehmer 0900-Telefonnummern auf Firmenkosten anrufen?

Nein, ist das Antelefonieren dieser Nummern nicht zulässig und der Arbeitnehmer tut dies trotzdem, wird der Firma ein hoher Schaden durch die Telefonkosten zugefügt und kann mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden. (7 Sa 380/01)

 

Kopieren von Bürodaten
Dürfen Firmendaten kopiert werden und mit nach Hause genommen werden?

Das arbeitsvertragswidrige und schuldhafte Kopieren von Firmendaten kann mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden. Selbst das Kopieren von völlig unbedeutenden und wertlosen Informationen reicht schon aus. (2 Sa 34/99

 

Internet-Surfen am Arbeitsplatz
Darf ein Arbeitnehmer privat im Internet surfen?

Gelegentliches privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ohne größere Teile der Arbeitszeit zu beanspruchen ist nicht gesetzlich verboten, wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag bestimmt wurde.

Extensives privates Surfen kann mit einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung bestraft werden.

 
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