Gehaltsstudie 2009. Die (Einstiegs-) Gehälter von Hochschulabsolventen und Praktikanten
 

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Wo liegt die Einkommensgrenze für Studentenjobs?

Student:innen in Deutschland halten sich während des Studiums gerne mit einem Minijob über Wasser. Da kommt die Möglichkeit, beispielsweise als Umzugshelfer:in aktiv zu werden, für viele junge Damen und Herren wie gerufen! Von flexiblen Arbeitszeiten über eine körperlich pushende Tätigkeit bis hin zu kontinuierlicher Auftragslage - die Benefits der ausgeschriebenen Stellen sind oftmals entscheidend und eine willkommene Abwechslung für rauchende Köpfe.

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Als professionelle Studentenvermittlung arbeitet die Plattform Studiwork effizient und gezielt über das eigens hierfür eingerichtete Vermittlungsportal. So lassen sich Auftraggeber ideal mit Interessenten vernetzen.
Ob Sie selbst ein Umzugsunternehmen führen und auf der Suche nach geeigneten Mitarbeiter:innen sind, als Privatperson eine Hilfskraft organisieren möchten oder auf der Suche nach einem Nebenjob sind, die folgenden Informationen hinsichtlich Steuerabgaben & Co. dürften für alle Seiten von wertvollem Interesse sein...

Was es hinsichtlich Anstellung zu beachten gilt

Student:innen sind zwar zeitlich flexibler als Personen mit einem klassischen nine to five Job und in der Regel froh über jeden Euro, den sie nebenbei erwirtschaften können - dies gilt jedoch noch lange nicht als Freibrief dafür, die ohnehin schon mental auf Hochtouren arbeitenden potentiellen Dienstnehmer:innen nach Strich und Faden auszubeuten. Vor allem steuerlich gilt es daher einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, die maßgebliche Auswirkungen auf das Einkommen der Angestellten haben und zu deren vertraglichen und rechtlichen Schutz eingerichtet wurden.
Dabei wird zwischen unterschiedlichen Anstellungsformen unterschieden, die im folgenden Text näher beleuchtet werden.

Minijob - Jede(r) fängt mal klein an

Ein Vollzeitstudium lässt für gewöhnlich nicht viel Spielraum für eine Anstellung mit über 20 Stunden und mehr. Da viele Betroffene trotzdem auf ein Einkommen angewiesen sind, beispielsweise wenn keine finanzielle Unterstützung seitens der Eltern oder in Form eines Stipendiums besteht, kommt der sogenannte Minijob wie gerufen.

Die Zuverdienstgrenze liegt hier aktuell bei bis zu 450 Euro, diese Summe kann sozusagen steuerfrei verbucht werden und liegt somit auch im Interesse der jeweiligen Student:innen. Je nachdem ob der bzw. die Arbeitgeber:in die Kosten für die pauschale Lohnsteuer in der Höhe von zwei Prozent mittragen oder sie an den beziehungsweise die jeweilige Arbeitnehmer:in abgeben möchte, kann noch mit etwaigen Abzügen gerechnet werden. Sozialversicherungsbeiträge sind von dieser Regelung generell ausgenommen.
Als Arbeitgeber:in ist es nicht gestattet, Student:innen, die einen Minijob-Vertrag unterzeichnet haben, über die damit verbundenen Stunden arbeiten zu lassen (insbesondere nicht über 8 Stunden am Stück ohne Pause) und auch die Höchstverdienstgrenze darf nicht überschritten werden, da die Angestellten mitunter um ihr Stipendium umfallen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auch in einem Minijob üblich und werden steuerfrei berücksichtigt.

Midijob - Ist mehr tatsächlich weniger?

Wer statt eines Minijobs, einen sogenannten Midijob an Land gezogen hat oder stattdessen einer kurzfristigen Beschäftigung nachgeht, wird früher oder später voraussichtlich mit unangenehmen Steuerabzügen konfrontiert werden. Diese können mal niedriger, mal höher ausfallen und beinhalten für gewöhnlich sowohl einen Kirchen- als auch Solidaritätsbeitrag und die bereits erwähnte Lohnsteuer (bis zu 25 Prozent), die in diesem Fall seitens des Dienstgebers nicht pauschal mitgetragen wird. Idealerweise bestehen Student:innen im Falle einer kurzfristigen Anstellung auf eine individuelle Besteuerung, um finanziell besser auszusteigen. Als Dienstgeber:in lohnt es sich durchaus, sich von der fairen Seite zu präsentieren und Student:innen in diesem Punkt entgegenzukommen.
Oftmals sind die Betroffenen nämlich hinsichtlich der zu verbuchenden Abzüge alles andere als erfreut und entscheiden sich in den meisten Fällen für eine andere Form der Anstellung, mitunter sogar einen anderen Arbeitsplatz.
Als Dienstgeber:in empfiehlt es sich in diesem Szenario, den Angestellten auf jeden Fall die Vorzüge einer Steuererklärung vor Augen zu führen und bewusst zu machen.

Steuererklärung von Vorteil - gewusst wie!

Pünktlich zu Beginn des neuen Dienstjahres ist es für Student:innen ratsam, einen Steuerausgleich durchzuführen, um das Vorjahr noch einmal finanziell Revue passieren zu lassen und im besten Fall vom Finanzamt eine Gutschrift zu erhalten. In vielen erfreulichen Fällen lassen sich dadurch nämlich wertvolle Steuern wieder aufs Student:innenkonto zurückerobern. Auch wenn es mitunter kein Leichtes und mit hohem Aufwand verbunden ist, in jungen Jahren die erste Steuererklärung seines Lebens abzugeben - dank der vielschichtigen Online-Funktionen werden Student:innen im oftmals hektischen Alltag inzwischen viele komplizierte Wege erspart. Detaillierte Anleitungen und Checklisten sind über das Finanzamt-Portal abrufbar. Auch kostenlose Hotlines stehen werktags zur Verfügung. Wer einmal ein Online-Konto angelegt und den ersten Antrag abgegeben hat, kann in den darauffolgenden Jahren auf die Informationen des Vorjahres zurückgreifen und kann so praktischerweise einige Schritte überspringen, was die Angelegenheit letzten Endes vergnüglicher gestaltet.

Auch wichtig zu wissen: 2022 beläuft sich der steuerfreie Grundfreibetrag auf 10.327 Euro. Mit der steuerfreien Arbeitnehmerpauschalbetrags-Grenze in der Höhe von 1.200 Euro darf somit ein Einkommen von 11.547 Euro erwirtschaftet werden.
Student:innen die knapp oder weit darunter verdient haben, erhalten vom Finanzamt die volle Lohnsteuer zurück. Bei Einkünften, die darüber liegen, wird zumindest ein Teil der Ausgaben refundiert - insbesondere, wenn man für einen Job berufliche Ausgaben von über 1.200 Euro zu verzeichnen hatte. Auch Werbungs- und Fahrtkosten können im Idealfall rückerstattet werden. Des Weiteren lassen sich Kosten für Ausbildungen absetzen, wenn bereits eine Ausbildung zuvor absolviert wurde oder außergewöhnliche Belastungskosten, sofern diese die erforderlichen Voraussetzung zur Berücksichtigung mitbringen. Wer direkt nach der Schule ins Universitätsleben gestartet ist, hat die Möglichkeit, Sonderausgaben abzusetzen. In die letztgenannte Kategorie fallen auch sämtliche Punkte, die unter Vorsorge fallen, beispielsweise Versicherungsdienstleistung für die Bereiche Krankheit, Pflege, Rente und Arbeitslosigkeit.
Auch die ersten eigenen vier Wände oder das typische Student:innen WG Leben können mitunter rentabel in die Steuererklärungsabrechnung miteinbezogen werden - nämlich im Sinne von Mietnebenkosten.

Steuererklärung vergessen?

Kein Problem - in Deutschland haben nicht nur Student:innen die Möglichkeit, die letzten vier Arbeitsjahre rückwirkend geltend zu machen. Das hat den Effekt, dass man mitunter vom Staat ein gehöriges Sümmchen Geld aufs Konto refundiert bekommt. Somit lässt sich die alljährliche Steuererklärung in gewisser Weise auch als Sparmöglichkeit definieren, das den Traum vom eigenen Auto, der ersten eigenen Wohnung oder schlichtweg einem wohlverdienten Urlaub am Meer ermöglicht. Wer innerhalb der vergangenen 12 Monate fleißig gearbeitet und gebüffelt hat, wird im Normalfall entsprechend belohnt werden. In jedem Fall ist professionelle Beratung das um und auf, um bei der Steuererklärung keine wichtigen Punkte zu übersehen oder gar auszulassen. An dieser Stelle lohnt es sich in jedem Fall die im Internet zur Verfügung gestellten kostenlosen Hilfestellungen und Kontaktmöglichkeiten aktiv zu nutzen. Sicher ist schließlich sicher! Worauf also noch warten? Umzugshelfer Job bzw. Umzugshelfer einfach und schnell finden durch das Vermittlungsportal von Studiwork.com.

Bildquelle: pixabay.com CC0 Public Domain

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