Streit um Bonuszahlungen für Banker geht in neue Rund.
 

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Welche Versicherungen sind bei Beginn einer Ausbildung sinnvoll?

Wenn man sich erfolgreich bei einem Unternehmen für eine Ausbildungsstelle beworben hat und den Arbeitsplatz antreten kann, müssen oft noch weitere Angelegenheiten organisiert werden. Neben der Suche nach dem besten Weg zur Arbeitsstelle und eventuell das Beziehen einer neuen, eigenen Wohnung, sollte man sich auch zeitgemäß Gedanken über den zukünftigen Versicherungsschutz machen, um während der Ausbildung gut abgesichert zu sein. Einen Versicherungsvergleich kann man über das Internetportal versicherung-check.net direkt online durchführen oder bei Berufsunfähigkeits-, Renten- und Krankenversicherungen von einem Versicherungsmakler durchführen lassen. Welche Versicherungen für einen Berufseinsteiger überhaupt sinnvoll sind, wird im Folgenden erläutert.


Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist bekannterweise eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schädigt man einen anderen Menschen, ist man zur Wiedergutmachung verpflichtet. Egal, ob es sich dabei um Personen-, Vermögens- oder Sachschäden handelt, muss man einen Schadensersatz leisten. Üblicherweise erfolgt der Schadensersatz meist in Geldleistungen.

Für Auszubildende muss allerdings nicht immer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nach den meisten Tarifbedingungen gilt während der ersten Ausbildung noch der Schutz über die Eltern, selbst dann, wenn man schon volljährig ist. Die einzige Bedingung ist dabei allerdings, dass man noch unverheiratet ist und die Berufsausbildung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Schulzeit begonnen hat.


Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert Schäden ab, die an versicherten Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen innerhalb der Wohnung zugefügt werden. Die Abdeckung bietet vor allem Schutz vor äußeren Gefahren, wie Brand, Blitzschlag oder Leitungswasserschäden und ist immer einem bestimmten Wohnraum zugeordnet.

Angestellte Azubis, die zu Beginn der Berufstätigkeit, in eine eigene Wohnung umziehen benötigen demnach auch eine eigene Sicherung für den Hausrat. Die Versicherbarkeit über die Eltern ist nicht mehr möglich. Der Kosten hierfür können einfach online anhand der Quadratmeterzahl der Mietwohnung berechnet werden. Auszubildende, die jedoch noch zu Hause leben, brauchen diesen Schutz nicht extra.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Start der beruflichen Laufbahn ist es sinnvoll, über die Folgen einer Berufsunfähigkeit nachzudenken. Kann man seine Lehre oder auch den anschließenden Beruf nicht mehr ausüben, wird man zu einem Sozialfall, sofern man nicht frühzeitig vorgesorgt hat.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für einen solchen Fall hauptsächlich eine monatliche Rente, aber auch noch zusätzliche Leistungen an. Dieser Versicherungsschutz ist daher sehr zu empfehlen, damit man selbst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit noch ein Einkommen bezieht und seinen Lebensstandard halten kann.

Der Abschluss sollte möglichst schon bei Beginn der Ausbildung gemacht werden. Dies liegt daran, dass die Höhe der Beiträge von dem Eintrittsalter abhängig ist. Je später man den Schutz beantragt, desto teurer werden somit auch die Versicherungsbeiträge.


Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird für junge Berufstätige in der Zukunft nicht allzu groß ausfallen. Dies liegt daran, dass durch die geringe Geburtsrate immer weniger Beitragszahler vorhanden sind, die Geld in das Rentenversicherungssystem einzahlen. Deshalb macht es Sinn eine private Vorsorge zu treffen.

Zum Start der Berufsausbildung muss man nicht sofort diese Vorsorge treffen. Es ist aber generell zu empfehlen. Je früher man nämlich damit anfängt, desto mehr Geld wird während der Vertragslaufzeit verzinst. Eine Ursache dafür ist auch, dass die angesparten Zinsen wiederum verzinst werden können. Dies nennt man dann den Zinseszins-Effekt. Sollte man von dem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, sollte man diese als Azubi möglichst auch von Beginn an anlegen.


Rechtsschutzversicherung

Über einen Rechtsschutz hat man die Möglichkeit, einen Berufsrechtsschutz einzuschließen. Diese Versicherung kann im Ernstfall die Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten übernehmen. Fühlt man sich zum Beispiel am Arbeitsplatz ungerecht behandelt oder man erhält unberechtigterweise eine vorzeitige Kündigung, können die Gebühren für einen Rechtsstreit erstattet werden.

Beginnt man eine Ausbildung, gilt das versicherungsgemäß als dauerhafte berufliche Tätigkeit. Aus diesem Grund fällt man nicht mehr in den Schutz der Familienversicherung. Möchte man sich künftig vor rechtlichen, beruflichen Auseinandersetzungen absichern, wird somit eine eigene Absicherung notwendig.


Krankenversicherung

Als Arbeitnehmer braucht man immer eine eigene Krankenversicherung. Berufseinsteiger, die zuvor in der Familienversicherung der Eltern mitversichert waren, müssen sich also eigens absichern. Da man als Auszubildender noch nicht so ein hohes Einkommen, kommt dafür nur die gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Dabei kann man zwischen mehr als 100 Krankenkassen wählen.

Die Beiträge für die Krankenkasse werden direkt von dem Arbeitgeber einbehalten und an die gesetzliche Krankenversicherung überwiesen. Eine separate Überweisung von einem Angestellten ist also nicht notwendig. Die Kostenanteile werden dabei je zu knapp der Hälfte von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen.

 

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