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Steuerliche Änderungen vom 01.01.2007 in Deutschland

Was hat sich in Deutschland im Hinblick auf Steuer, Finanzen, Recht und Arbeit zum 01.01.2007 geändert? Eine ganze Menge sogar. In diesem Überblick haben wir die Neuerungen mit dem Fokus für Arbeitnehmer aufgelistet:

  • Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Zum 01.01.2007 wurde der Steuersatz von 16% auf 19 % angehoben. Der Ermäßigter Steuersatz liegt weiterhin bei 7 % (Bücher, Lebensmittel).

  • Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt): Zum 01.01.2007 wurde die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer (ab 0 km) auf 0,30 € für jeden Entfernungskilometer ab 20 km verändert. Ein Entfernungskilometer beschreibt die Entfernung der einfachen Strecke, z. B. nur die Hinfahrt. Maximal können 4.500,00 € Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Bahn- und Busfahrten, auch wenn die teuerer sind. Damit kommen Pendler erst ab dem 34. Kilometer und 230 Arbeitstagen auf Ihre Kosten, da die jährliche Werbungskostenpauschale 920,00 € beträgt.

    Im folgenden zeigen wir zwei Beispiele für die neue und alte Pendlerpauschale:

    Beispiel 1:
    Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz 45 km:
    bis 01.01.2007: 45 km * 0,30 € = 13,50 €
    ab 01.01.2007: (45 km – 20 km) * 0,30 € = 4,50 €

    Fazit: Bei 230 Arbeitstagen beträgt die Pauschale 2006: 3105,00 € und 2007: 1035,00 €. Das ist eine Differenz von: 2070,00 €, die abgezogen werden darf.

    Beispiel 2:
    Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz 18 km:
    bis 01.01.2007: 18 km * 0,30 € = 5,40 €
    ab 01.01.2007: (18 km – 20 km) * 0,30 € = 0,00 €

    Fazit: Bei 230 Arbeitstagen beträgt die Pauschale 2006: 1242,00 € und 2007: 0,00 €. Das ist eine Differenz von: 1242,00 €, die abgezogen werden darf.

    Weitere Regelungen zur Entfernungspauschale:

    Mitfahrer erhalten diese Entfernungspauschale ebenso wie Fahrer. Nur Arbeitnehmer, die im Firmenbus zur Arbeit fahren, erhalten die Pendlerpauschale nicht.

    Firmenautos: Für Fahrer von Firmenautos dürfen die ersten 20Km nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Tipp 1: Das Finanzamt muss Kosten für den Arbeitsweg die über dem Maximalwert von 4.500,00 € / Jahr liegen akzeptieren, wenn dies durch Aufzeichnungen (Tankquittungen, Fahrtenbuch, etc.) belegt werden kann.

    Tipp 2: Der Arbeitnehmer ist nicht mehr gezwungen den kürzesten Arbeitsweg zur Arbeit zufahren und ihn in der Steuererklärung anzugeben, wenn ein verkehrsgünstigerer Weg (Zeitfaktor!) möglich ist.

    Arbeitgeber-Fahrtkostenzuschüsse für die ersten 20Km sind nun voll lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Erst ab dem 21km darf die Pendlerpauschale pauschal versteuert werden.

    Tipp 3: Ein Gutschein für Benzin und Diesel vom Arbeitgeber oder ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr mit maximal 44,00€ / Monat ist nicht lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.

    Behinderte Arbeitnehmer mit mind. 70% Behinderungsgrad oder 50% mit Merkzeichen „G“ bzw. „aG“ können wie bisher ab dem 1. Kilometer die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
    Steuerlicher Abzug in Euro in 2006 und 2007 bei 230 Arbeitstagen:

    Entfernungskilometer Abzug 2006 Abzug 2007
         
    1 69 0
    5 345 0
    10 690 0
    15 1.035 0
    20 1.380 0
    25 1.725 345
    30 2.070 690
    35 2.415 1.035
    40 2.760 1.380
    45 3.105 1.725
    50 3.450 2.070
    55 3.795 2.415
    60 4.140 2.760
    65 4.485 3.105
    70 4.830 3.450
    75 5.175 3795
    Vergleichstabelle Pendlerpauschale für 2006 und 2007
Tipp 4: Da diese neue Regelung strittig ist, haben Lohnsteuervereinigungen und weitere Gruppen angekündigt dagegen vorzugehen. Evtl. kann sich an der neuen Entfernungspauschale und deren Handhabung im Laufe 2007/2008 noch einiges ändern. Sammeln und behalten Sie alle Belege vorerst!
  • Sparerfreibetrag: Bis zum 31.12.2006 lag der Sparerfreibetrag bei 1.370 € plus Werbungs- kostenpauschale (51,00 €) und somit bei: 1.421,00 €. Ab dem 01.01.2007 beträgt der Sparerfreibetrag einschließlich Werbungskostenpauschale für Ledige: 801,00 € und Verheiratete: 1.602,00 €
  • Versicherungsteuer: Zum 01.01.2007 wurde der Steuersatz von 16% auf 19 % angehoben.

  • Sondertelefonnummern 0180 und 0137: Einige der Sondertelefonnummern sind ab 01.01.2007 teurer geworden. Bei den 0180er Nummern entscheidet die nächste Ziffer (z. B. 01801) über die Telefonkosten:

    Vorwahl (über das Telekom-Festnetz):
    01801: 0,039 € je Minute
    01802: 0,06 € je Verbindung
    01803: 0,09 € je Minute
    01804: 0,20 € je Verbindung
    01805: 0,14 € je Minute


    Bei 0137-Vorwahlnummern sieht es folgendermaßen aus:
    01371, 01375: 0,14 € pro Verbindung
    01372, 01373, 01374: 0,14 € pro Minute
    01376: 0,25 € pro Verbindung
    01377: 1,00 € pro Verbindung
    01378, 01379: 0,50 € pro Verbindung
   

Zum Beitrag: Steuerliche Änderungen zum 01.01.2007

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  • Arbeitslosenversicherung: Zum 01.01.2007 wurde der Satz von 6,5% auf 4,2 % gesenkt.

  • Arbeitszimmer: Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wurde gestrichen.

  • Spitzensteuersatz (Reichensteuer): Für Jahreseinkommen über 250.000,00 € (Ledige) und über 500.000,00 € (Verheiratete) wurde der Spitzensteuersatz von 42% auf 45% ab dem 01.01.2007 angehoben.

  • Elterngeld: Ab dem 01.01.2007 wurde das Elterngeld eingeführt und ersetzt das Erziehungsgeld.
    Weitere Informationen finden Sie hier
    .

  • Rentenversicherung: Zum 01.01.2007 wurde der Satz von 19,5% auf 19,9 % angehoben.

Infotipp: Um weitere Informationen zum Thema: Änderungen im Jahr 2007 zu erhalten, können wir folgende Bücher empfehlen:


Der große Konz 2007. 1000 ganz legale Steuertricks

von Franz Konz

Konkurrenzlos günstig, konkurrenzlos gut. Die von Grund auf aktualisierte Fassung des bewährten, unentbehrlichen Steuersparers mit zahlreichen neuen Tipps und Tricks. Für alle, die bei der Lohn- und Einkommensteuer keinen Euro verschenken wollen. Mit vielen neuen Tipps und Tricks - der erfolgreichste Steuerratgeber seit über 20 Jahren!

Broschiert: 1104 Seiten
Sprache: Deutsch

Preis: € 9,95

 


Der Steuerwolf 2007 (für Österreich). Die 365 besten ganz legalen Steuertricks

von Wolfgang Hoffmann, Regina Kammerstetter

Wer profitiert von diesem Buch? Dienstnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende, Ärzte, Vermieter, Geschäftsführer, Unternehmensberater, Buchhalter und Bilanzbuchhalter, Einnahmen-Ausgaben-Rechner und alle, die 2007 eine Steuerprüfung befürchten!

Broschiert: 511 Seiten
Sprache: Deutsch

Preis: € 14,95

 

 


CDROM: WISO Sparbuch 2007

von Buhl

WISO Sparbuch 2007 – die Steuererklärung für 2006 mit Tipps und Tricks von WISO. Kann alles, ist kinderleicht; Steuern sparen einfach und genial. Für Arbeitnehmer und Beamte, Selbstständige, Vermieter, Kapitalanleger, Rentner, Pensionäre und Landwirte. Steuern berechnen können viele - wer aber wirklich Steuern sparen und die maximale Erstattung aus seiner Erklärung herausholen will, greift zum WISO Sparbuch. Der Marktführer in der aktualisierten Version für das Steuerjahr 2006 - erstmals inklusive Aktualitäts-Garantie.

Plattform: Windows 2000 / XP

Preis: € 27,95

   
Weitere Informationen:
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