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Nächstes KapitelKündigung - Teil 2

DIE KÜNDIGUNG - TEIL 1
oder: Die Kündigung des Arbeitsplatzes

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Grund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Ihren nächsten Arbeitgeber eine aussagekräftige Information.

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Wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen, wird bei einem einfachen Zeugnis der Kündigungsgrund nicht mit angegeben. Nur bei Gefahr auf Schadensersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers kann er angegeben werden.
Ein Arbeitgeber darf die fristlose Kündigung aussprechen, bei

  • Annahme von Schmiergelder

  • Arbeitsverweigerung

  • Beleidigung von Chef, Vorgesetztem oder Arbeitgeber

  • Bestechung

  • Diebstahl

  • Erpressung

  • eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • mehrfaches unentschuldigtes Fehlen

  • Minder- oder schlechte Leistung

  • Spesenbetrug

  • sittliche Verfehlungen

  • Strafantritt durch Straftaten

  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • Vollmachtsmißbrauch

  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

  • Vorstrafen, die verschwiegen wurden

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Überprüfen Sie, ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigen können. Unter Umständen ist es ratsam, einvernehmlich ein früheres Vertragende zu vereinbaren und im Gegenzug eine (eventuell steuerfreie) Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu vereinbaren. Das spart beiden Parteien Geld und gibt Ihnen eventuell die Chance bereits früher anzufangen.

   

Zum Beitrag: Selber kündigen und gekündigt werden

Fragen stellen - Antworten geben - Meinungen austauschen

 
 
   

Wenn Sie selber kündigen

Warum geben Sie Ihre jetzige Stelle auf? - Seien Sie ehrlich und antworten Sie Ihrem Gefühl nach. Beziehen Sie sich in Ihrer Antwort möglichst auf eine Abteilung, zum Beispiel Ihre Abteilung wurde mit einer anderen zusammengelegt oder aufgelöst.

Wie fühlen Sie sich, wenn Sie alle Vorzüge aufgeben müssen? - Sie sind besorgt, aber nicht in Panik.

Was verstehen Sie unter einem idealen Arbeitsklima? - Ein Arbeitsklima, in dem alle Mitarbeiter so fair wie möglich behandelt werden.

Wie würden Sie Ihre jetzige Firma beurteilen? - Ein hervorragendes Unternehmen, in dem ich viele wertvolle Erfahrungen sammeln konnte.

Wenn Sie selber kündigen, können Sie hier Ihr Arbeitslosengeld ausrechnen:
 
Rechtssichere Beratung durch unseren Anwalt. Haben Sie rechtliche Fragen zur Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag? Wir helfen Ihnen persönlich und beraten Sie mit einem juristischen, rechtssicheren Rat. Wir unterstützen Sie per E-Mail, Telefon und persönlich. Holen Sie sich durch unsere Erstberatung eine rechtliche Einschätzung Ihrer Lage sowie einen Rat zur weiteren Vorgehensweise.
Rechtsberatung
Unser Rechtsanwalt Olaf Haußmann berät Sie online (per E-Mail und Telefon) sowie persönlich zu:
- Arbeitsrecht (Abfindungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträge, Kündigung, Kündigungsschutz, etc.)
- Versicherungsrecht (Allgemeines Versicherungsrecht)

  Zur Rechtsberatung und weiteren Informationen     Gebühren      Partnerkanzlei

Anwalt Haußmann
 
 Infotipps
- Weiter zum Teil 2: Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
- Weiter zum Teil 3: Sozialauswahl, Folgen einer Kündigung der betriebsbedingten Kündigung  
- Weiter zum Teil 4: Artikel: Häufige Fragen zur Kündigung
 
Weiterführende Informationen auf Partnerseiten
- Ausführliche Informationen zur Kündigung des Arbeitsvertrages: Kündigung Arbeitsvertrag

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