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Inhaltsverzeichnis |
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Kapitel
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DIE
KÜNDIGUNG -
TEIL 1
oder:
Die Kündigung des Arbeitsplatzes
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Fristlose
Kündigung
durch den Arbeitgeber
Der
Grund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist für
Ihren nächsten Arbeitgeber eine aussagekräftige
Information.
Wird
eine fristlose Kündigung ausgesprochen, wird bei einem
einfachen Zeugnis der Kündigungsgrund nicht mit angegeben.
Nur bei Gefahr auf Schadensersatzansprüchen des neuen
Arbeitgebers kann er angegeben werden.
Ein Arbeitgeber darf die fristlose Kündigung aussprechen,
bei
-
Annahme von Schmiergelder
-
Arbeitsverweigerung
-
Beleidigung
von Chef, Vorgesetztem
oder Arbeitgeber
-
Bestechung
-
Diebstahl
-
Erpressung
-
eigenmächtiger
Urlaubsantritt
-
mehrfaches
unentschuldigtes
Fehlen
-
Minder-
oder schlechte
Leistung
-
Spesenbetrug
-
sittliche
Verfehlungen
-
Strafantritt
durch Straftaten
-
Verletzung
der Verschwiegenheitspflicht
-
Vollmachtsmißbrauch
-
Verstoß
gegen das Wettbewerbsverbot
-
Vorstrafen,
die verschwiegen
wurden
Kündigung
durch den Arbeitnehmer
Überprüfen
Sie, ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag
einigen können. Unter Umständen ist es ratsam, einvernehmlich
ein früheres Vertragende zu vereinbaren und im Gegenzug eine
(eventuell steuerfreie) Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes
zu vereinbaren. Das spart beiden Parteien Geld und gibt Ihnen
eventuell die Chance bereits früher anzufangen.
Wenn
Sie selber kündigen
Warum geben Sie Ihre jetzige Stelle auf? - Seien Sie ehrlich
und antworten Sie Ihrem Gefühl nach. Beziehen Sie sich in Ihrer
Antwort möglichst auf eine Abteilung, zum Beispiel Ihre Abteilung
wurde mit einer anderen zusammengelegt oder aufgelöst.
Wie fühlen Sie sich, wenn Sie alle Vorzüge aufgeben müssen?
- Sie sind besorgt, aber nicht in Panik.
Was verstehen Sie unter einem idealen Arbeitsklima? - Ein Arbeitsklima,
in dem alle Mitarbeiter so fair wie möglich behandelt werden.
Wie würden Sie Ihre jetzige Firma beurteilen? - Ein hervorragendes
Unternehmen, in dem ich viele wertvolle Erfahrungen sammeln
konnte.
| Wenn
Sie selber kündigen, können Sie hier Ihr
Arbeitslosengeld ausrechnen: |
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