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73980149 © ra2 studio - Fotolia.comDie „kleine GmbH“ für Existenzgründer – eine echte Chance?

Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber in Deutschland eine neue Unterform der GmbH ins Leben gerufen, die seitdem als „kleine GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bekannt ist, aber rein rechtlich den Namen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)“ trägt. Dieses Gesellschaftsmodell hat in den letzten Jahren einen echten Siegeszug angetreten und löst mehr und mehr die englische Limited ab, die noch vor 10 Jahren als wichtigste Alternative zur GmbH fungierte. Mittlerweile sind laut einem Forschungsprojekt der Uni Jena bereits mehr als 100.000 UGs im deutschen Handelsregister eingetragen. Für alle, die sich nach der Ausbildung oder dem Studium selbständig machen möchten, ist die UG eine sehr interessante Option, auch bei niedrigem Stammkapital eine Haftungsbeschränkung nutzen zu können. Im Folgenden soll die „kleine GmbH“ etwas genauer vorgestellt werden.

Was ist eine Unternehmergesellschaft?

Bei einer UG handelt es sich um eine eigenständige Gesellschaftsform, sondern um eine Unterart der klassischen GmbH. Die gesetzliche Grundlage ist der §5a GmbHG, in dem die wichtigsten Eckpunkte einer solchen „kleinen GmbH“ skizziert werden:

  • Stammkapital von mindestens 1 Euro
  • Keine Sacheinlagen
  • Jahresabschlusspflichten und Buchführungspflichten nach HGB
  • Firmierung unter [Firmenname] Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Thesaurierungspflicht (Pflicht zur Rücklagenbildung)

Eine solche Unternehmensgesellschaft ist wie eine GmbH haftungsbeschränkt und tritt als juristische Person auf. Forderungen gegen eine UG sind also nicht mit Forderungen gegen den Geschäftsführer oder die Gesellschafter gleichzusetzen und die Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt.

Welche Vorteile ergeben sich bei einer UG für Existenzgründer?

Gerade als Existenzgründer besteht häufig das Problem, dass eigenes Kapital nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht. Eine herkömmliche GmbH erfordert allerdings ein Stammkapital von 25.000 Euro, welches mindestens zur Hälfte eingezahlt werden muss, um eine Unternehmensgründung zu vollziehen. Bei einer UG liegt das benötigte Stammkapital hingegen bei lediglich 1 Euro. Sollte später das nötige Stammkapital durch Thesaurierungen erreicht werden, ist eine unkomplizierte Umwandlung in eine normale GmbH möglich. Darüber hinaus kann bei einer Gründung mit maximal 3 Gesellschaftern ein sogenanntes Musterprotokoll verwendet werden, so dass die Ausarbeitung eines Gesellschaftervertrags entfällt. Unter https://www.recht24-7.de/gruendung-kleine-gmbh-ug.html wird angegeben, dass eine Gründung sogar in 24 Stunden möglich ist. Letztlich fallen für die Gründung oftmals nur folgende Kosten an:

  • Notar für die Beglaubigung (Pauschalen zwischen 50-100 Euro, je nach Umfang)
  • Eintragung ins Handelsregister (ca. 100 Euro)
    Letztlich kann eine UG also eine sehr unkomplizierte Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkung angesehen werden, die zudem nur ein geringes Stammkapital erfordert.
    Die Vorteile für Existenzgründer im Überblick:
  • Erforderliches Stammkapital von nur 1 Euro
  • Unkomplizierte Gründung
  • Spätere Umwandlung in eine GmbH problemlos möglich

Welche Pflichten gehen mit einer UG einher?

Die bisher beschriebenen Vorteile bringen natürlich auch einige Pflichten mit sich. Wie eine GmbH ist auch eine Unternehmensgesellschaft zur Buchführung und Bilanzierung nach HGB verpflichtet. Ferner muss die Gesellschaft nach dem Firmenname stets die Bezeichnung Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. Der Zusatz zur Haftungsbeschränkung darf zudem nicht abgekürzt werden.
Eine weitere Besonderheit bei der UG ergibt sich aus der Thesaurierungspflicht. Der Gesetzgeber sieht in der UG hauptsächlich eine gute Einstiegsmöglichkeit für junge Unternehmer. Grundsätzlich sollen solche Gesellschaften nach einer gewissen Zeit jedoch in herkömmliche GmbHs umgewandelt werden. Aus diesem Grund muss nach §5a Abs. 3 GmbHG (Link zum Gesetz unter https://dejure.org/gesetze/GmbHG/5a.html) jährlich eine Rücklage in Höhe von 25% des Jahresüberschusses gebildet werden. Diese fließt in das Stammkapital der Gesellschaft. Wird dabei ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht, besteht die unkomplizierte Möglichkeit zur Umwandlung in eine GmbH.

Die Pflichten einer UG für den eiligen Leser:

  • Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB
  • Körperschafts-und Gewerbesteuerpflicht
  • Festgelegte Gesellschaftsbezeichnung
  • Thesaurierungspflicht von 25% des Jahresüberschusses, um das Stammkapital aufzufüllen

UG vs. GmbH – Unterschiede im Überblick

Die Unterschiede zwischen einer herkömmlichen GmbH und der Unternehmensgesellschaft sind vergleichsweise gering, aber trotzdem bemerkenswert. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Unterschiede auf:

Tabelle 1: Wichtige Merkmale von UG und GmbH

Anhand dieser Merkmale wird schnell klar, dass die UG eine Unterform der GmbH ist und somit auch sehr ähnliche Strukturen aufweist. Der entscheidende Unterschied ist das geringere Stammkapital.

Was sollte bei der Gründung einer UG beachtet werden?

Auf den ersten Blick sieht eine UG wie die perfekte Lösung für junge Unternehmer aus. Nur wenige bürokratische Hürden und ein geringer Kapitalaufwand sprechen tatsächlich dafür. Trotzdem sind einige Punkte zu beachten, die im Geschäftsleben eine durchaus große Bedeutung haben:

  1. In der Geschäftswelt ist bekannt, dass sich eine UG teilweise mit sehr wenig Stammkapital gründen lässt. Dies weckt immer wieder Zweifel an der Bonität des Unternehmens. Der nicht abzukürzende Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen verstärkt dieses Problem sogar noch. Aus diesem Grund ist das Ziel einer schnellen Umwandlung in eine echte GmbH durchaus lohnend
  2. Das tatsächliche Stammkapital einer UG sollte nicht wirklich mit 1 Euro angesetzt werden. In der Praxis haben sich Wert um 1.000 Euro etabliert, um nicht gleich bei der ersten Eingangsrechnung eine technische Zahlungsunfähigkeit zu erleiden und eine Gesellschafterversammlung einberufen zu müssen. Alternativ kann auch direkt nach Gründung eine Einlage getätigt werden.
  3. Das Musterprotokoll ist vor allem für UGs mit einem Gesellschafter geeignet. Bei mehreren Gesellschaftern sollten zumindest zusätzliche Regelungen zu Zustimmungsvorbehalten bei Geschäftsanteilsveräußerungen, Abfindungen von gekündigten Gesellschaftern und Vorerwerbs-sowie Vorkaufsrechten in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.

Wer sich als Absolvent oder nach der Berufsausbildung überlegt, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen, muss dabei natürlich auch über die Rechtsform nachdenken. Bei geringem Eigenkapital ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft durchaus eine lohnende Angelegenheit. Auch wenn damit einige Pflichten einhergehen, lässt sich auf diesem Weg eine Haftungsbeschränkung realisieren. Nach einigen Jahren besteht zudem bei guten Geschäftserfolgen die Möglichkeit, das eigene Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln.

Bild 1: https://de.fotolia.com/id/73980149 © ra2 studio - Fotolia.com

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