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FINANZTIPPS

1.) Finanzamt übernimmt Ihre Bewerbungskosten

Folgende Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten voll geltend gemacht werden:

  • Kosten von Bewerbungsunterlagen, wie Bewerbungsmappen, Briefpapier, Kopien, Umschläge, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber sowie Druckkosten
  • Kosten für Bewerbungsfotos
  • Porto- und Versandkosten von Bewerbungen
  • Kosten durch Stellenanzeigen
  • Fahrten zur Vorstellung plus Tagespauschale, Km-Geld, Telefonkosten, Hotelübernachtung, Taxi, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel
  • Damit Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, müssen Sie diese grundsätzlich durch Belege nachweisen. Wenn Sie alle Rechnungen aufbewahren, beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Bewerbungskosten
  • Kosten durch Beschaffung einwandfreier Bewerbungsunterlagen (Musterbewerbungen) können bis zu 250,00 EUR jährlich übernommen werden. Die Rechnung vom Berufszentrum können Sie i.d.R. voll absetzen
  • Die Beratungskosten durch das Berufszentrum können Sie steuerlich geltend machen!
  • Kosten für die Anschaffung einer Schreibmaschine oder eines Computers, auf der die Bewerbungen geschrieben werden
  • Kauf von Wochenendausgaben verschiedener Tageszeitungen, um darin die Stellenangebote durchzusehen

Diese Angaben ohne Gewähr.


2.) Kostenübernahme durch das Bundesarbeit für Arbeit

Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Als unterstützende Leistungen können Kosten

  • für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
  • im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Diese Angaben stellte die Bundesagentur für Arbeit am 07.09.2004 zur Verfügung. Wir übernehmen für dies Angaben ohne Gewähr.
   
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