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Das Elterngeld – Die finanzielle Absicherung für den Start ins Familienleben

Mit der Geburt eines Kindes verändert sich im Leben der jungen Eltern vieles. Nicht nur die Nächte werden unruhiger, auch finanziell und beruflich stehen Veränderungen ins Haus. Das Elterngeld ist dabei ein wichtiger Faktor, der den Start ins neue Familienleben einfacher und unabhängiger gestaltet.

Wer hat Anspruch?
Das Elterngeld löste zum 1. Januar 2007 seinen Vorgänger, das Erziehungsgeld, ab und wird für alle nach diesem Stichtag geborenen Kinder gezahlt. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld ist das Elterngeld nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, wodurch es von jedem Vater und jeder Mutter eines Neugeborenen in Anspruch genommen werden kann. Beide Elternteile haben gemeinsam einen Anspruch von zwölf Monaten. Weitere zwei Monate, die sogenannten Partnerschaftsmonate, kommen hinzu, wenn auch der weiterhin überwiegend berufstätige Partner für mindestens zwei Monate die Erwerbstätigkeit reduziert und die Elternzeit in Anspruch nimmt. Außerdem können auf Wunsch die monatlichen Zahlungen halbiert und so der Bezugszeitraum verdoppelt werden.

Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des gezahlten Elterngeldes richtet sich nach dem Verdienst vor der Geburt und beträgt 67 Prozent des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens, wobei mindestens der Sockelbetrag von 300 Euro und maximal der Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich vom Staat gezahlt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass Nichterwerbstätige 300 Euro bekommen, eine Mutter oder ein Vater mit einem monatlichen Nettoeinkommen von beispielsweise 4.000 Euro den Höchstsatz von 1.800 Euro erhält anstatt der rechnerischen 67 Prozent in Höhe von 2.680 Euro.

Elterngeld-Basisdaten
   
Höhe des gezahlten Elterngeldes 67 Prozent des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens
Höchstbetrag 1.800, 00 Euro
Minimalbetrag 300,00 Euro
Bei Zwillingen plus 300,00 Euro
Tabelle: Kurzübersicht über die wichtigsten Elterngeld-Daten

Mehr bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich 300 Euro für jedes weitere Kind, auch der Sockelbetrag und der Höchstbetrag erhöhen sich entsprechend um diese Summe. So erhält zum Beispiel eine nichterwerbstätige Zwillingsmutter 600 Euro monatlich, der Höchstbetrag für Vielverdiener steigt bei Zwillingen auf 2.100 Euro.

Mehr bei Geschwister
Leben bereits ältere Kinder mit im Haushalt, so erhalten die Familien für sie einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes (73,7 Prozent statt 67 Prozent), mindestens jedoch 75 Euro. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit in der Familie leben.

Geringverdiener erhalten den Sockelbetrag
Bei Geringverdienern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 1.000 Euro und Eltern, die auch während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten, gelten zur Ermittlung des Elterngeldes andere Berechnungsgrundlagen. Der Geschwisterbonus und die Zuschläge bei Mehrlingsgeburten bleiben davon jedoch unberührt.
So erhalten Geringverdiener mindestens den Sockelbetrag von 300 Euro, können jedoch bis zu 100 Prozent ihres letzen Nettoeinkommens als Elterngeld beziehen. Der Gesetzestext lautet (BEEG §2 Abs. 2): „ In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1.000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.“
In der Praxis bedeutet dieses: Betrug das Nettoeinkommen vor der Geburt 800 Euro, so wird ein Elterngeld in Höhe von 77 Prozent anstatt von 67 Prozent gezahlt. Hier die Berechnung: 67 + (1.000 – Nettoeinkommen)/20 = Prozentsatz für die Berechnung des Elterngeldes.

   

Zum Beitrag: Elterngeld: Ein Grund zum Kinder kriegen?

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Erwerbstätigkeit während der Elternzeit
Auf einer anderen Grundlage erfolgt die Berechnung des Elterngeldes, wenn auch während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit maximal 30 Stunden im Monatsdurchschnitt beträgt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dann nach der Differenz des aktuellen Nettoeinkommens zu dem vor der Geburt des Kindes bezogenen.
Auch hier ein Beispiel: Die Mutter des Kindes nimmt die Elternzeit in Anspruch und arbeitet zusätzlich in Teilzeit. Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen 2.000 Euro, aktuell bezieht sie 1.500 Euro. Die Differenz beträgt somit 500 Euro. Von diesem Betrag erhält sie 67 Prozent als Elterngeld, also 335 Euro.

Elterngeld und weitere Sozialleistungen
Das Elterngeld wird in der Regel nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist es bis zu einer Grenze von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei, bei Mehrlingsgeburten entsprechend höher. Außerdem ist das Elterngeld abgabenfrei und wird nicht versteuert, jedoch wird es bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und des daraus resultierenden Steuersatzes berücksichtigt.
Werden von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen gezahlt, so werden diese in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.

Elterngeld und in Deutschland lebende Ausländer
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, deren Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren wurde, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In Deutschland lebende Ausländer müssen in aller Regel eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung haben. Darüber hinaus gibt es aber noch einige Sonderregelungen, die je nach Individualfall bei der Elterngeldstelle erfragt werden können.
Außerdem muss der Antragsteller mit seinem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Wird nebenbei noch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, so darf diese die Höchstgrenze von 30 Wochenstunden nicht übersteigen.
Diese Regelungen gelten auch für angenommene Kinder und Kinder des Lebenspartners, die mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Der Antrag auf Elterngeld
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Ämter – wie beispielsweise Jugendamt, Versorgungsamt oder das Landesamt für soziale Dienste – dafür zuständig. Die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden können in aller Regel Auskunft erteilen, an welche Stelle sich die Eltern zu wenden haben.

Download:

Antrag rechtzeitig zu stellen!
Wichtig ist es, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn rückwirkend wird das Elterngeld nur für maximal drei Monate gezahlt. Dem Antrag zwingend beizufügen sind eine Geburtsurkunde oder –bescheinigung des Kindes sowie ein Nachweis über das Einkommen vor der Geburt. Außerdem kann es erforderlich sein, eine Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld und eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld dem Antrag beizufügen. Wenn es geplant ist, während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss darüber ebenfalls Auskunft erteilt werden. Das Einkommen aus der Berufstätigkeit muss später auf jeden Fall in schriftlicher Form nachgewiesen werden. Ebenfalls schon bei Antragstellung anzugeben ist, welcher Elternteil zu welchem Zeitpunkt die Elternzeit in Anspruch nehmen und damit das Elterngeld beziehen möchte.

Vergleich zum Erziehungsgeld
Im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem Erziehungsgeld, profitieren fast alle Familien vom Elterngeld. Lediglich Nichterwerbstätige sind schlechter gestellt. Sie haben jetzt einen Anspruch von 300 Euro monatlich über den Zeitraum von einem Jahr. Nach den Regelungen des Erziehungsgeldes konnten sie wahlweise über zwei Jahre hinweg 300 Euro monatlich beziehen oder 450 Euro monatlich für die Dauer von einem Jahr.

Infotipp: Um weitere Informationen zum Thema: Elterngeld und Elternzeit zu erhalten, können wir folgende Bücher empfehlen:


Das neue Elterngeld

von Carsten Schwitzky

Dieser verständlich geschriebene Fachratgeber mit Berechnungsbeispielen zielt auch auf die umfassende Information werdender Eltern. Die ausführlichen Erläuterungen und Vorschläge zur Interpretation der einzelnen Rechtsnormen des neuen Gesetzes bieten insbesondere den Jugendämtern eine fundierte Orientierung.

Broschiert: 134 Seiten

Preis: € 11,95

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111 Tipps für Eltern. Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Steuern

von Rolf Winkel, Hans Nakielski

Broschiert: 200 Seiten

Preis: € 12,90

 

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Kinder, Geld und Steuern

von Tibet Neusel, Kathrin Arrocha, Sigrid Beyer

Inhalt: Das neue Elterngeld, Steuern sparen für Familien, Klug vorsorgen, Viele praktische Tipps und Rechenbeispiele

Broschiert: 192 Seiten

Preis: € 9,90

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