Bewerbungs-Tipps von professionellen Bewerbungsberater beantwortet.
 

Startseite
Bewerbung beraten Bewerbung coachen
Bewerbung schreiben
Bewerbung überprüfen
Arbeitszeugnis schreiben
Arbeitszeugnis überprüfen Online-Bewerbungsmappen
Englische Bewerbungen
Alle Leistungen & Preise



Startseite

Ein privates Informationsangebot des Berufszentrum ABIS e.K.

 
 
Anzeige
Bewerbungskosten dürfen geschätzt werden

Bewerbungskosten können geschätzt werden

IV A 5 - S 7303 a - 18/05.

Die im Zusammenhang mit Bewerbungen anfallenden Kosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten angesetzt werden. Können keine detaillierten Belege über die Kosten vorgelegt werden, beispielsweise

weil das Finanzamt in der Vergangenheit keinen Wert darauf gelegt hat, so können diese auch geschätzt werden. Im Urteilsfall schätzte das Finanzgericht Köln die Kosten für Bewerbungen mit einer Bewerbungsmappe auf rd. 8,50 Euro und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe auf rd. 2,50 Euro. Diese Kosten wurden dann mit der Zahl der nachgewiesenen Bewerbungen multipliziert und so der als Werbungskosten abzugsfähige Betrag ermittelt. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Juli 2004, Aktenzeichen 7 K 932/03

© Bundesagentur für Arbeit

Zum Beitrag: Bewerbungskosten können geschätzt werden

Fragen stellen - Antworten geben - Meinungen austauschen

 



[  AGB  ][  DATENSCHUTZ  ][  REFERENZEN  ][  IMPRESSUM  ][  KONTAKT  ][  PARTNER  ]
[  SITEMAP  ][  FAQ  ][  MEDIA & WERBUNG  ][  STELLENANGEBOTE  ]
[  AUTOREN GESUCHT  ]

© 1998-2024 Berufszentrum. Alle Rechte reserviert.