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Spioniert Ihr Boss Sie mit Überwachungs-Progamme aus?

Geht das: Der Vorgesetzte, die Firma oder Kollegen bauen Ihren PC in ein Überwachungsgerät um, während Sie in der Mittagspause sind? Ja, das ist durchaus üblich Praxis in Deutschland. So kann dann genau ermittelt werden, was

und wann Sie arbeiten. In diesem Artikel werden wir Ihnen zeigen, was alles möglich ist, was Ihr Chef darf und nicht und wie Sie sich vor negativen Auswirkungen schützen können.
 

Zum Beitrag: Spionage am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber

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Überwachungs-Programme auf dem PC - Was können die Programme?
Überwachungs-Programme gibt es nicht erst seit kurzem. Seit mehreren Jahren sind Vorläufer, die Remote Desktop Software, Software zur Fernsteuerung von Rechnern im Netzwerk auf dem Markt. Diese Software wurde dann weiterentwickelt und kann heute als Spion-Software benutzt werden. Sie kann:

- ermitteln wann Sie anfangen und wann Sie
  aufhören zu arbeiten
- berechnet Ihre effektive Nutzarbeitszeit
- gibt Zugriff auf alle Dokumente auf Ihrem PC
- zeigt alle Programme und den Inhalt an
- zeigt alle E-Mails (auch private) an
- sucht nach Schlüsselwörter, die Sie eingeben
- macht Fotos vom Bildschirminhalt

Der Mensch hinter dem Überwachungs-Programm kann somit alles was Sie können und Ihnen dabei "über die Schultern schauen".

 

Welche Überwachungs-Programme gibt es?
Es gibt eine ganze Menge an Programme, die es ermöglichen, Sie zu überwachen. Jeden Monat kommen neu hinzu. Hier eine Auswahl:

- Boss Everywhere [ Link ]
- 007-Star [ Link ]
- eBlaster [ Link ]
- Insight [ Link ]
- ISpyNow [ Link ]
- Orvell [ Link ]
- Silent Watch [ Link ]
- Spector [ Link ]
- Spy Agent[ Link ]
- Stella Internet Monitorung [ Link ]
- Winston [ Link ]
- WinWhatWhere [ Link ]

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Wie kann ich Überwachungs-Programme auf meinem PC erkennen?
Die Hersteller der Überwachungs-Programme haben sich da Mühe gegeben und dafür gesorgt, dass die Programme nicht offensichtlich zu erkennen sind. So gibt es kein Icon im Systemtray, kein Eintrag in dem Task Manager unter [Strg]+[Alt]+[Entf],
usw.

Aber es gibt bei einigen Programmen, die Möglichkeit, herauszufinden, ob dieses Programm auf dem PC installiert ist. Hier die Erkennungs-Möglichkeiten:

- Boss Everywhere: Die Dateien BECONFIG.EXE, BEWREO.EXE, RMBEW.EXE befinden sich auf dem PC.
- 007-Star: Lässt sich unter Start | Ausführen | STARRCMD starten
- eBlaster: Die Datei URLMKPL.DLL befindet sich auf dem PC.
- Insight: Die Datei ISGTCHBO.DLL befindet sich auf dem PC.
- ISpyNow: -
- Orvell: Lässt sich mit [Strg]+[Shift]+[Alt]+[O] starten.
- Silent Watch: Die Dateien BORLNDMM.DLL, SVCOMSVC.DLL, SVCOMSC.DLL befinden sich auf dem PC.
- Spector: Die Dateien SHMSWNMP.DLL, SHMSWNRC.DLL befinden sich auf dem PC.
- Spy Agent: -
- Stella Internet Monitorung: -
- Winston: -
- WinWhatWhere: Das Verzeichnis C:\Windows\System\OLBE befindet sich auf dem Rechner.
- Realtime-Spy: Im Autostart Srv32Win C:\Programme\SVCHOST.EXE

Weiterhin gibt es Anti-Spy-Programme wie: ElbTecScan, Data Becker Anti Spion, Pestpatrol oder SpyCop. Diese Programme haben den Nachteil, nicht alle Üerwachungs-Programme zu erkennen.

 

Wie kommt das Überwachungs-Programm auf meinen Rechner?
Eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt es die Überwachungsprogramme auf Ihren Arbeits-PC zu installieren. So kann der Systemadministrator die Software unbemerkt über das Firmennetzwerk installieren oder der Vorgesetzten sendet Ihnen eine EXE-Datei, die dann von Ihnen oder in der Mittagspause ausgeführt wird.

Mit der Eigenschaft, dass der Anwender (Sie) nichts von der Installaton und Ausführung bemerkt werben die Hersteller sogar.

 
Werden die Überwachungs-Programm schon oft in Firmen eingesetzt?
In Deutschland ist die Anwendung von Überwachungs-Software
noch in den Kinderschuhen. Das liegt vor allem an der deutschen Gesetzgebung. In der USA verfolgen ca. 80% der Firmen Ihre Mitarbeiter per Software.
 

Darf der Vorgesetzte meine Tastatureingaben aufzeichnen oder Fotos vom Bildschirminhalt machen?
Nein, der Vorgesetzte darf die Mitarbeiter nicht komplett kontrollieren. Dazu gehört:

- das Lesen von (privaten) E-Mails
- das Aufzeichnen von Tastatureingaben
- Fotos vom Bildschirminhalt
- Videoüberwachungen

1997 entschied das Landgericht Braunschweig (Az. 12 S 23/97) das eine umfassende geheime Überwachung und somit die Kontrolle der Beschäftigten unverhältnismäßig und datenschutzrechtlich unzulässig ist.

 
Dürfen Filter-Programme eingesetzt werden?
Ja, hier gibt es keine Einschränkung.
 
 

Kann ich wegen privaten Internet-Surfens auf dem Firmen-PC gekündigt werden?
Hat die Firma/Vorgesetzter private Internetnutzung genehmigt bzw. über einen längeren Zeitraum wissentlich geduldet, darf deswegen keine Kündigung ausgesprochen werden.

Relevant vor einer Kündigung ist die besonders lange Nutzung von Internet und E-Mail und eine vorherige Abmahnung.

Ist allerdings die private Internet-Nutzung nicht erlaubt und verbraucht der Mitarbeiter sehr viel Arbeitszeit dabei, muss er mit einer Kündigung rechnen. Die ist dann auch legitim.

 
Darf mein Vorgesetzter speichern, welche Webseiten ich besuche??
Mit Beachtung der Datenschutzgesetzes darf der Vorgesetzte die geschäftlich relevanten Bewegungen im Firmennetz/Internet kontrollieren. Diese Daten dürfen aber nicht dazu verwendet werden, den Mitarbeiter zu kontrollieren oder die Arbeitsleistung zu beurteilen.
 
Darf meine Vorgesetzer meine versendeten E-Mails lesen?
Ja und Nein. Betrieblich relevante E-Mails dürfen vom Vorgesetzten gelesen werden. Das gilt auch für ankommende E-Mails. Private E-Mails darf der Chef nicht lesen.
 
Darf ich den Zugang zum Firmen-PC dem Chef gegenüber sperren?
Der Arbeits-PC darf geschützt werden (Kennwort, Passwort, etc.). Allerdings hat der Vorgesetzte ein Recht auf Zugang zu den Arbeitsergebnissen.
 
Was passiert, wenn ich bei privater Internet-Nutzung einen Virus auf den Rechner bekomme?
Eine Haftung ist nur dann möglich, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich und fahrlässig gehandelt hat. Der Arbeitgeber hat aber dabei eine Mitschuld, insbesondere dann, wenn keine Antiviren-Software auf dem Rechner installiert wurde.
 

Was weiss der Vorgesetze ohne den Einsatz von Überwachungs-Programmen?
In größeren Netzwerken werden die aufgerufenen Webseiten auf einen Proxy-Server gespeichert und protokolliert. Weiterhin gibt es einen eigenen E-Mail-Server. Hier kann jede ankommende und herausgehende E-Mail mitgelesen werden.

In beiden Fällen können Sie sich nur vor Spionage schützen in dem Sie eine Verschlüsselung Ihrer Daten anwenden. Bei E-Mails z.B.: PGP. Bei Proxy-Server z.B.: JAP

 
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